Privat versichert: So reichen Sie die Physiotherapie-Rechnung bei PKV und Beihilfe ein

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Checkliste für Privatversicherte: Verordnung, Rechnung, Fristen und Erstattungssätze – damit die Physiotherapie-Rechnung ohne Rückfragen erstattet wird.

Die Physiotherapie-Rechnung reichen Sie zusammen mit einer Kopie der ärztlichen Verordnung ein: als Privatversicherte bei Ihrer Krankenversicherung, als Beamtin oder Beamter zusätzlich bei der Beihilfestelle. Wie viel Geld zurückkommt, hängt vom Tarif und vom Beihilfe-Bemessungssatz ab. Wer vor dem ersten Termin drei Dinge klärt, erspart sich später die meisten Rückfragen.

SchrittWannWorauf es ankommt
1. Verordnungvor dem ersten TerminDiagnose, Heilmittel, Anzahl der Behandlungen
2. Tarif prüfenvor BehandlungsbeginnErstattung für Heilmittel, Höchstbeträge, Selbstbehalt
3. Preise vergleichenvor BehandlungsbeginnPreis je Leistung neben Tarif und Beihilfe-Höchstbetrag legen
4. Bemessungssatz kenneneinmaligmeist 50, 70 oder 80 Prozent
5. Rechnung prüfennach der BehandlungsserieTermine, Leistungen, Einzelpreise, Diagnose
6. Kopien anlegenvor dem EinreichenVerordnung und Rechnung scannen, Originale aufheben
7. Fristen beachtennach RechnungsdatumBund drei Jahre, NRW 24 Monate
8. Einreichengesammelt oder sofortApp der Versicherung, Beihilfe-App oder Post

1. Die Verordnung vor dem ersten Termin holen

Ohne ärztliche Verordnung erstatten Beihilfe und die meisten privaten Tarife keine Physiotherapie. Auf dem Rezept sollten Diagnose, das verordnete Heilmittel (etwa KG, MT oder Manuelle Lymphdrainage) und die Zahl der Behandlungen stehen.

Die Verordnung sollte vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein. Ein Rezept, das erst nachträglich für bereits erfolgte Termine geschrieben wird, führt bei vielen Stellen zu Rückfragen oder Kürzungen.

2. Den eigenen Tarif lesen

Private Tarife regeln Heilmittel sehr unterschiedlich. Manche erstatten den vollen Rechnungsbetrag, andere nur bis zu Höchstbeträgen aus einem tariflichen Preisverzeichnis oder nach Abzug eines Selbstbehalts.

Fragen Sie dabei auch, ob Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät oder Hausbesuche gesondert geregelt sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein kurzer Anruf bei der Versicherung klärt das vor dem ersten Termin. Einen allgemeinen Überblick zu Leistungen und Erstattung gibt der Verband der Privaten Krankenversicherung.

3. Preise vorab vergleichen

Physiotherapie-Praxen setzen ihre Privatpreise selbst fest. Liegt der Preis über dem, was Tarif oder Beihilfe anerkennen, zahlen Sie die Differenz selbst.

Praxen, die ihre Preise offenlegen, machen den Abgleich leicht. Ein Beispiel aus Bochum ist die Privatpraxis für Physiotherapie am Musikforum, eine reine Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an der Viktoriastraße 57.

Die Praxis am Musikforum listet jede Leistung mit Dauer und Betrag, etwa Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten für 66,90 Euro oder Krankengymnastik 20 Minuten für 36,10 Euro. Den Erstbefund berechnet sie mit 23,30 Euro als Teil des 60-minütigen Ersttermins.

Mit solchen Angaben können Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle schon vor der ersten Behandlung nachfragen, welcher Anteil erstattet wird.

4. Den Beihilfe-Bemessungssatz kennen

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der beihilfefähigen Kosten, den Rest deckt in der Regel ein Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Beim Bund liegt der Bemessungssatz für Beihilfeberechtigte bei 50 Prozent, im Ruhestand bei 70 Prozent und für berücksichtigungsfähige Kinder bei 80 Prozent.

Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz für Beihilfeberechtigte beim Bund auf 70 Prozent. Die Länder, auch Nordrhein-Westfalen, haben eigene Beihilfeverordnungen mit ähnlichem Aufbau.

Wichtig für Physiotherapie: Die Beihilfe erkennt Heilmittel nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen an. Beim Bund stehen sie in einer Anlage zur Bundesbeihilfeverordnung, die Länder führen eigene Listen.

5. Die Rechnung vor dem Einreichen prüfen

Eine vollständige Physiotherapie-Rechnung nennt Ihren Namen, die Diagnose oder den Bezug zur Verordnung und jedes Behandlungsdatum. Zu jedem Termin gehören die erbrachte Leistung und ihr Einzelpreis.

Fehlt eine dieser Angaben, bitten Sie die Praxis um eine korrigierte Rechnung, bevor Sie einreichen. Das geht meist schneller, als später auf eine Rückfrage der Beihilfestelle zu antworten.

6. Kopien anlegen und Originale aufbewahren

Die meisten Versicherungen und Beihilfestellen akzeptieren heute Scans oder Fotos. Achten Sie darauf, dass jede Seite vollständig und lesbar ist, auch die Rückseite der Verordnung, falls dort etwas vermerkt ist.

Bewahren Sie die Originale auf, bis der Bescheid vorliegt und das Geld eingegangen ist. Bei Stichproben können Stellen die Originalbelege nachfordern.

7. Fristen im Blick behalten

Beim Bund muss der Beihilfeantrag seit April 2024 innerhalb von drei Jahren gestellt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Frist von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen.

Bei der privaten Krankenversicherung stehen Fristen und Bedingungen in den Versicherungsbedingungen. Wer Rechnungen bis zum Jahresende sammelt, um eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht zu verlieren, sollte den Überblick über die Rechnungsdaten behalten.

8. Per App oder per Post einreichen

Viele private Versicherer bieten eine App, mit der Sie Rechnung und Verordnung fotografieren und direkt hochladen. Für Bundesbeamte gibt es die Beihilfe-App des Bundes, in Nordrhein-Westfalen die App „Beihilfe NRW“.

Manche Versicherer fragen bei Beihilfetarifen nach dem Beihilfebescheid. In diesem Fall lohnt es sich, zuerst bei der Beihilfestelle einzureichen.

Behandlungsraum der Physiotherapie am Musikforum in Bochum

Häufige Fragen

Muss die Verordnung von einer Ärztin oder einem Arzt stammen?

Für die Beihilfe und die meisten privaten Tarife ja. Ob Ihr Tarif auch andere Verordnungen anerkennt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Was passiert, wenn die Praxis mehr berechnet als der Höchstbetrag?

Dann erstatten Beihilfe oder Versicherung nur bis zur Grenze, den Rest tragen Sie selbst. Deshalb lohnt der Preisvergleich vor dem ersten Termin.

Lohnt es sich, kleine Rechnungen zu sammeln?

Das hängt vom Tarif ab. Wer einen Selbstbehalt hat oder auf eine Beitragsrückerstattung hofft, rechnet am Jahresende nach, ob sich das Einreichen lohnt, und achtet dabei auf die Fristen.

Was gilt, wenn die Behandlung länger dauert als verordnet?

Für weitere Termine brauchen Sie eine neue Verordnung. Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt rechtzeitig, ob die Behandlung fortgesetzt werden soll, damit zwischen den Serien keine Termine ohne Rezept anfallen.

Praxisräume der Privatpraxis am Musikforum, Viktoriastraße Bochum

Wer Verordnung, Tarif und Preise vor dem ersten Termin geklärt hat, muss beim Einreichen meist nur noch Fotos hochladen. Bei Unklarheiten ist ein Anruf bei der Beihilfestelle oder Versicherung vor Behandlungsbeginn der kürzeste Weg.

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